Mithilfe des Vorsteuervergütungsverfahrens, welches durch das Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt ist, können im Ausland ansässige Unternehmen eine Rückerstattung von umsatzsteuerpflichtigen Leistungen beanspruchen, die in Deutschland angefallen sind.

Vorsteuervergütungsverfahren

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