Wenn man sich von seinem Partner scheiden lassen möchte, so stellt sich hier immer die Frage nach den Kosten. Grundsätzlich sind die Scheidungskosten nicht einheitlich, sondern von verschiedenen Faktoren abhängig. Welche Faktoren das sind und wie die Kosten sich überhaupt zusammensetzen, dazu mehr in dem nachfolgenden Artikel.

Das sind die Scheidungskosten

Was kostet eine Scheidung?

Wenn man sich über die Höhe der Scheidungskosten informieren möchte, so muss man im ersten Schritt wissen, was für Kosten bei einer Scheidung entstehen. Grundsätzlich setzen sich die Kosten aus den Gerichtskosten zusammen, ohne ein Gericht ist nämlich eine Scheidung nicht möglich. Und als zweites gibt es noch die Anwaltskosten. Gerade die Anwaltskosten kann man selber beeinflussen, da man unter Umständen gar kein Anwalt braucht. Ein Anwalt ist nur dann notwendig und auch verpflichtend, wenn man selber den Antrag auf Scheidung stellt. Ansonsten braucht man streng genommen keinen Anwalt. Die genaue Höhe der Kosten für beides, sowohl für die Gerichtskosten, als auch für den Anwalt sind hierbei abhängig von den Einkommen. Dazu wird vom Gericht basierend auf dem Einkommen der Eheleute ein Verfahrenswert festgesetzt. Anhand der gültigen Gebührenordnung für Rechtsanwälte und Gerichtskosten, erfolgt anhand der Einkommen dann die Festlegung. Der Verfahrenswert kann vom Gericht individuell noch beeinflusst werden. So spielt hier auch eine nicht unerhebliche Rolle, ob man sich zum Beispiel einvernehmlich scheidet. Gerade wenn man um jeden Blumentopf oder um das Sorgerecht streitet, so kann dieses ein Verfahren natürlich erheblich verlängern. Was dann unter Umständen sich auch mit höheren Gebühren bemerkbar machen kann.

So verteilen sich die Scheidungskosten

Bei den Scheidungskosten stellt sich natürlich immer auch die Frage, wer diese trägt? In der Regel wird ein Gericht die Kosten gegenseitig aufheben. Das bedeutet in der Praxis, jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Und die Gerichtskosten werden zur Hälfte geteilt. Von dieser Regelung gibt es aber auch Abweichungen, das kann gerade bei sogenannten Härtefallscheidungen der Fall sein. Nachfolgend mal ein Beispiel mit welchen Kosten in der Höhe man rechnen muss: Haben beide Eheleute ein Einkommen von 4000.00 Euro, so ergibt sich daraus ein Verfahrenswert von 12.000 Euro. Basierend auf diesem Verfahrenswert ergeben sich dann rund 534 Euro Gerichtskosten und 1800 Euro Anwaltskosten.

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Bezahlung der Scheidungskosten

Hat man kein Einkommen, so stellt sich natürlich immer die Frage, wie man das bezahlen soll. Grundsätzlich greift in solchen Fällen der Staat unter die Arme. Sei es mithilfe von einer kostenfreien Rechtsberatung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt, bis hin zur Übernahme der Gerichtskosten. Dazu muss man im Verfahren einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen und sein Vermögen offenlegen. Erfüllt man die Voraussetzungen, so werden die Scheidungskosten vom Staat in vollständiger Höhe übernommen.

Lassen Sie sich beim Thema Scheidungskosten von Rechtsanwalt Roland Sperling beraten.

Eine persönliche Beratung durch einen kompetenten Fachmann ist, insbesondere bei kleineren Unternehmen oder Arztpraxen, auch grundsätzlich bei Steuerfragen sinnvoll und wird gerne in Anspruch genommen. Wenden Sie sich bei Bedarf an einen ausgewiesenen Experten auf dem Bereich der Steuerberatung.